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  Aktuelles/ News | Aktuelles/ News 2010
     
 

Aktuelles/ News 2010

 
 



Verjährung droht - Die wichtigsten Fakten für Sie zusammengestellt

Fristen Art des Anspruchs
3 Jahre

beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB). Diese Frist gilt grundsätzlich für alle Ansprüche des täglichen
Lebens, die nicht anderweitig geregelt sind, also z. B. für Ansprüche auf Kaufpreiszahlung, Mietzahlung, Werklohn,
unabhängig davon, oder der Anspruchgegner Kaufmann oder Verbraucher ist.
Auch Zinsansprüche verjähren nach 3 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch
entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erhielt.

 30 Jahre

beträgt die Frist bei Herausgabeansprüchen aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten, Familien und erbrechtlichen
Ansprüchen, rechtskäftig festgestellten Ansprüchen (titulierten Ansprüchen), Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen
oder vollstreckbaren Urkunden, Ansprüchen, die durch die im Insolvenzverfahren erfolgte Feststellung vollstreckbar
geworden sind. Die Frist beginnt taggenau ab Anspruchsentstehung.

 Sonstige Fristen
 6 Monate beträgt die Verjährungsfrist bei Ersatzansprüchen z. B. aus Miete und Leihe wegen Veräußerung/ Verschlechterung
der Sache, beginnend ab Rückerhalt der Sache.
 1 Jahr beträgt die Verjährungsfrist ab Ablieferung der Ware bei Fracht- und Speditionskosten
 2 Jahre beträgt die Verjährungsfrist ab Ablieferung/ Abnahme bei kauf- und werkvertraglichen Mängelansprüchen.
 5 Jahre beträgt die Frist bei Mängelansprüchen bei Bauwerken und eingebauten mangelhaften Sachen ab Übergabe/
Abnahme.
 § 212 BGB
Neubeginn der
Verjährung
Das Verjährungsrecht spricht anstatt von "Unterberchung" von "Neubeginn der Verjährung". Die Verjährung beginnt
erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung,
Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung
vorgenommen oder beantragt wird. Das heißt, "unterbrechend" wirkend nur noch diese beiden Tatbestände.
 § 203 ff.BGB
Hemmung der
Verjährung
Die Verjährung wird gehemmt duch: die Erhebung der Klage auf Leistungen oder auf Feststellung des Anspruches, auf
Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollsteckungsurteils, die Zustellung des Mahnbescheides,
die Anmeldung des Anspruches im Insolvenzverfahren, die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags
auf Gewährung von Prozesskostenhilfe. Hemmung bedeutet, dass der Lauf der Verjährungsfrist gestoppt wird. Nach
Ablauf des hemmenden Ereignisses läuft die restliche Frist bis zum Ende weiter, sie beginnt aber - anders als bei dem
Tatbestand des Neubeginns - nicht wieder in voller Länge neu zu laufen.

 Zu beachten ist:
Die Tatbestände "Klageerhebung" und Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides" wirken anders als früher nicht mehr verjährungs-
unterbrechend, sondern nur noch hemmend.
Hinweis: Die vorstehenden Informationen erfolgen ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte lassen Sie sich im Zweifels-
fall unbedingt von einem Fachmann beraten, um Fehler zu vermeiden.







Eichfristen

Aufgrund des Personalabbaus bei den Eichbehörden werden die Beamten die Eichfristen der Betriebe nicht mehr überwachen. Nun tragen die Betriebe selbst die Verantwortung einen Eichbeamten anzufordern. Dies kann im Laufe des Jahres erfolgen, in dem die Eichung abläuft. Sobald die Eichbehörde über die Notwendigkeit der Eichung informiert ist, hat der Betrieb die Verpflichtung erfüllt. Dann obliegt es der Eichbehörde, die Eichung vorzunehmen. Falls diese von der Eichbehörde nicht innerhalb der Eichfrist durchgeführt wird, kann der Betrieb nicht mit einem Bußgeld belegt werden.

Wir raten für eine bessere Fristenkontrolle in Ihrem Betrieb, dass Sie die Eichung der Geräte so organisieren, dass sie möglichst alle im selben Jahr nachgeeicht werden müssen.






Zeitungsartikel zu den Gesellenprüfungen im Handwerk im Sommer 2010 
aus dem Neumarkter Tagblatt


 


 

Handwerkskammer ehrt Prüfungsausschussmitglieder

 
Am Donnerstag, den 01. Juli 2010  ehrte Herr Vizepräsident Albert Vetterl
von der Handwerkskammer Ndb./OPf. im Amberger Congress Centrum (ACC) 24 Mitglieder aus den Prüfungsausschüssen der Kammer mit einer Urkunde und Medaille für deren langjährige Tätigkeit im Prüfungsausschuss.

Er würdigte die gesunde Portion Idealismus, die man als Ausschussmitglied haben muss, um sich als ehrenamtlicher Handwerker über Jahre hinweg immer wieder dieser heiklen Situation und Aufgaben zu stellen.
Gleichzeitig rief er in seiner Rede dazu auf, den jungen Menschen Geduld und Zuwendung entgegen zu bringen und ihnen Mut zu machen für die Zukunft.

Geehrt wurden aus den Prüfungsausschüssen des Landkreises Neumarkt:
Hr. Jürgen Barth, NM (Gas- und Wasserinstallateur, Anlagenmechaniker für SHK)
Hr. Franz Eibeck, NM (Friseur)
Hr. Albert Fischer, NM (Schreiner, Maler und Lackierer)
Hr. Alfons Guttenberger, Segenthal (Schreiner)
Hr. Georg Kienlein, NM (Maler und Lackierer)
Hr. Alfons Kratzer, NM (Zimmerer)
Hr. Dieter Krisch, NM (Schreiner)
Hr. Werner Lemke, NM (Gas- und Wasserinst., Zentralheizungs- und Lüftungsbauer, Anlagenmechaniker für SHK)
Hr. Franz Polster, NM (Schreiner)
Hr. Josef Staudigl, NM (Gas- und Wasserinst., Anlagenmechaniker für SHK)

Auch die Kreishandwerkerschaft Neumarkt schließt sich den Glückwünschen der Kammer an und bedankt sich bei den ausgeschiedenen Prüfungsausschussmitgliedern für die langjährige, gute Zusammenarbeit!


Lesen Sie hier den Zeitungsbericht aus dem Neumarkter Tagblatt vom 13.07.2010...






Bericht zur Frühjahrs-Freisprechungsfeier am 05.03.2010

 



Veranstaltungen/ Seminare 2010




Zeitungsartikel zur Gesellenprüfung als Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
v. 01.02.2010 im Neumarkter Tagblatt

Zeitungsartikel zur Gesellenprüfung der Feinwerkmechaniker FR: Maschinen- und Werkzeugbau
v. 25.01.2010 im Neumarkter Tagblatt


Zeitungsartikel zur Gesellenprüfung im Metallbauer-Handwerk FR: Konstruktionstechnik
v. 30.01.2010 im Neumarkter Tagblatt




75-jähriges Jubiläum der Kreishandwerkerschaft Neumarkt - Pressebericht zum Stadtempfang
v. 22.01.10 im Neumarkter Tagblatt

75-jähriges Jubiläum der Kreishandwerkerschaft Neumarkt - Pressebericht zur Feierstunde
v. 23.01.10 im Neumarkter Tagblatt


75-jähriges Jubiläum der Kreishandwerkerschaft Neumarkt - Pressebericht zur Feierstunde
v. 23.01.2010 in den Neumarkter Nachrichten


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

 

 
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