Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für
Maler- und Lackierer
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk wurden einer gründlichen Überarbeitung unterzogen. Die Rechtsprechung hat zur früher üblichen Verwendung der VOB gegenüber Privatkunden (Verbraucher) erhebliche Einschränkungen gemacht. Die Muster-AGB bedurften daher einer Änderung, weil diese bislang die Verwendung der VOB/B voraussetzten, die nunmehr gegenüber Privatkunden nicht mehr angebracht ist.
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Arbeitsschutz für Maler und Lackierer: nachhaltig - einfach - sicher
Der Landesinnungsverband des Bayerischen Maler- und Lackierer-Handwerks (LIV) und die uve GmbH (uve) kooperieren zukünftig miteinander. Das System "Sicherheit mit basik-net" wird bayernweit allen Innungsbetrieben angeboten.
basik-net steht für praxiserprobte Instrumente für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Maler- und Lackiererbetrieben. Das Instrumentarium ist in einem dreijährigen Modellvorhaben mit Förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entwickelt worden. Die Maler- und Lackiererinnungen aus Berlin, Köln und Lindau waren an dem Projekt beteiligt. Mitgearbeitet haben 140 Maler- und Lackiererbetriebe. basik-net wurde also nicht am "grünen Tisch" entwickelt, sondern vor Ort in der betrieblichen Praxis. basik-net betreut die Unternehmer im Betrieb und auf der Baustelle sowie unterweist und schult die Mitarbeiter.
Kombiniert mit dieser persönlichen Beratung steht ein ausgeklügeltes Instrumentarium im Internet zur Verfügung: Gefährdungsbeurteilung online Gefahrenstoffverzeichnis online Explosionsschutzdokumente Mitarbeiterunterweisung Baustellendokumente
Jedes Unternehmen hat seinen eigenen geschützten Bereich. Hier wird er quais automatisch in acht Schritten durch die Gefährungsbeurteilung geführt und er verwaltet sein Gefahrenstoffverzeichnis. Der Unternehmer wählt aus dem modulartig aufgebauten Leistungsangebot nach eigenem Bedarf die für ihn wichtigen Leistungen aus.
Betriebe bis zu 10 Mitarbeitern können z. B. zwischen 1-jähriger und 2-jähriger Betriebsbegehung mit Pflege der Gefährungsbeurteilung und des Gefahrenstoffverzeichnisses wählen.
basik-net unterweist die Mitarbeiter direkt vor Ort im Betrieb. Zur Kostenersparnis bietet basik-net alternaitv die Unterweisung der Mitarbeiter meherer Betriebe an einem zentralen Ort, beispielsweise der Innung, an (Poolmodell).
Und die Kosten? Von Beginn an ist auf niedrigen Kosten geachtet worden. Wie viel der Betriebe bezahlen muss, hängt von den gewählten Modulen ab. Bereits für eine Jahresgebühr ab 200,00 Euro netto erhält ein Kleinbetrieb beispielsweise den gesetzlich erforderlichen Mindeststandard der sicherheitstechnischen Betreuung.
Warum sollten Sie sich basik-net anschließen? basik-net unterstützt und entlastet den Unternehmer bei der praxisnahen und einfachen Umsetzung der neuen Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2. basik-net stärkt das Gesundheitsbewusststein der Mitarbeiter für ein gesundes Unternehmen. Gefährdungen und Unfallhäufigkeit werden auf lange Sicht vermindert. Mit basik-net sparen Unternehmen Zeit und Kosten. basik-net ist kostengünstig duch die gemeinsame Betreuung mehrerer Unternehmen im Verbund (Pool). Für die Ersteinrichtung eines kleinen Arbeitsschutzmanagement-Systems können beim Bundeswirtschaftministerium Fördermittel beantragt werden.
Testen Sie jetzt die Vorteilte von basik-net. basik-net bietet allen Innungsbetrieben an, einen probeweisen Zugang zum Online-Expertenforum einzurichten, damit sie die Instrumente selbst testen. Schicken Sie einfach eine E-mail an: f.graumann@uve.de Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.basik-net.de Informationen erteilt auch der Teschnische Berater des LIV, A. Wachlinger, Tel.-Nr. 089/ 6008 766-30 oder a.wachlinger@maler-lackierer-bayern.de
Bauschutt und Altgeräte sicher entsorgen
Gerade bei Sanieurng und Modernisierung fallen in der Regel große Mengen Abfall an. Obwohl dies ein großes Risiko darstellt, findet die Abfallbeseitigung nur wenig Interesse. So wurde bei einem Arbeitsunfall ein Handwerker schwer verletzt, als eine 100 Kilo schwere Lüftungsanlage von Arbeitern bei der Entsorgung einfach über die Dachkante des zu sanierenden Hauses geworfen worden war. Sicher ist der Abtransport von Abfall nur dann, wenn er duchs Treppenhaus erfolgt, duch eine Bauschuttrutsche direkt vom Dach in einen Container oder duch Abwurf in einen mit Bauzäunen abgesperrten, ausgeschilderten und auch überwachten Bereich erfolgt. Darüber hinaus gilt auch für Abfallmaterialien eine ordnungsgemäße Entsorgung: Bauschutt (Steine, Kies, Mörtel, Ziegel, Mauerbruch, Wandputz, Fliesen etc.) ist über Bauschuttdeopie zu entsorgen, damit das Material aufbereitet werden kann. Dämmstoffe (Glas- und Steinwolle) sind nicht brennbare mineralische Produkte, die auf Abfalldeponien beseitigt werden können. Für Produkte, die vor 1996 hergestellt wurden, gelten besondere Entsorgungsvorschriften, weil sie Krebs erregende Fasern enthalten können. Kleine Mengen Dachpappe können über die Restmülltonne entsorgt werden, größere Mengen übernimmt die Müllverbrennungsanlage. Teerpappe aus den siebziger Jahren ist getrennt von anderen Abfällen zu lagern und nur duch Fachleute zu entsorgen. Besondere Regelungen gelten für Produkte aus Eternit und/oder Asbestzement, da sie zu den besonders gesundheitsgefährdenden Stoffen gehören. Gerade Letztere dürfen nicht gebrochen, geworfen, über Kanten gezogen oder über Schuttrutschen abgelassen werden. |