13.1.2011 Verlängerung der Wertgrenzen des Konjunkturpakets II
Durch das Konjunkturpaket wurden Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen (1 Mio. €) und Freihändige Vergaben (100.000.- €) eingeführt, die bis Ende 2010 befristet waren. Einige Bundesländer haben bereits frühzeitig die Wertgrenzen um ein weiteres Jahr verlängert.
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses wurde die Geltungsdauer der Wertgrenzen nunmehr auch in Bayern für kommunale Auftraggeber um ein halbes Jahr bis zum 30.06.2011 verlängert. Im staatlichen Bereich ist von einem Auslaufen zum Jahresende auszugehen.