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Schon längst gewesen - aber immer noch aktuell

Hier finden Sie viele Infos aus den verschiedensten Bereichen:

ARCHIV 2010



- Sommer-Gesellenprüfungen 2010 im Handwerk

In den vergangenen Wochen unterzogen sich zahlreiche Prüflinge aus dem Raum Neumarkt  der Gesellenprüfung im Handwerk.
"Erst mal geschafft" denken sich viele Prüflinge und sehen nun mit Spannung ihrem Ergebeniss entgegen, dass ihnen die Gewissheit über das Bestehen geben soll. Die Freisprechungsfeier für alle erfolgreichen Absolventen steht am 03.09.2010 an.
Lesen Sie hier die Zeitungsberichte aus dem Neumarkter Tagblatt zu den stattgefunden Prüfungen.


- Kompromiss bei  Solar-Kürzung

Bund und Länder haben im Streit um die Kürzung der staatlichen Solarenergie-Förderung einen Kompromiss erzielt.
Er sieht ein Zwei-Stufen-Modell vor. <br>
In der ersten Stufe soll die Senkung um drei Prozent geringer ausfallen als ursprünglich vom Bundestag beschlossen. Darauf einigte sich der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern in Berlin. Bundestag und Bundesrat müssen den Kompromiss noch bestätigen. Das soll in dieser Woche passieren. 



- Scheinselbstständigen-Arbeitsverhältnisse

Beiträge weren sofort vollstreckt!!

Bei der Scheinselbstständigkeit verstehen Sozialversicherungsträger keinen Spaß. In einem Fall in Bayern hatten etliche Betriebsprüfer festgestellt, dass es sich in dem Unternehmen bei etlichen "freien Mitarbeitern" tatsächlich um Scheinselbstständige handelte.........

Er berechnete die Nachzahlung an Sozialversicherungsbeiträgen und verlangte nach der Abschlussbesprechung sofortige Zahlung, obwohl der Unternehmer gegen den Bescheid vorging. Mit Hinweis auf das anhängige Verfahren wollte er die Zahlung verweigern � doch leider ohne Erfolg. Die Beitragsforderungen aus der Scheinselbstständigkeit sind sofort vollziehbar. Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung, weil das �Privileg� der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln nicht für Scheinselbstständigkeiten gilt.
Bei einer Scheinselbstständigkeit tritt ein Erwerbstätiger als selbstständiger Unternehmer auf, obwohl er nach Art und Inhalt seiner Tätigkeit in Wirklichkeit zu den abhängig Beschäftigten zählt. Selbst für den Auftraggeber kann das die Nachzahlung von Sozialversicherung zur Folge haben!

Prüfkriterien für die Beurteilung der Scheinselbstständigkeit:

Persönliche Unabhängigkeit - Wirtschaftliche Unabhängigkeit
Für eine Beurteilung der persönlichen Unabhängigkeit ist von Bedeutung:

Freie inhaltliche Gestaltung der Arbeit
Jeder Arbeitnehmer erhält von seinem Vorgesetzten exakte Weisungen und Vorgaben, wann, wo und wie er seine Arbeit zu erledigen hat. Ein Selbstständiger würde dagegen nur nach bloßen Auftragsvorgaben arbeiten.

Freie Ortswahl
Selbstständige bestimmen ihren Arbeitsort normalerweise selbst, arbeiten aber nicht selten auf dem Betriebsgelände ihres Auftraggebers. Daher hat die freie Ortswahl als Abgrenzungsmerkmal nur eine eingeschränkte Bedeutung (LAG Köln, 2 Sa 611/99).

Freie Zeiteinteilung
Selbst wenn freie Mitarbeiter Termine für die Erledigung von Aufträgen erhalten, bedeutet das noch keine zeitliche Weisungsabhängigkeit, wie sonst bei einem Arbeitsverhältnis. Eine freie Zeitgestaltung ist daher nicht ausschlaggebend. Achtung: Werden bspw. keine zu engen Terminvorgaben gemacht, wird eher der Eindruck einer Weisungsgebundenheit erweckt. Gleichzeitig ist darauf zu achten, freie Mitarbeiter nicht langfristig in Vollzeit zu beschäftigen.

Wirtschaftliche Unabhängigkeit
Ob ein Mitarbeiter von den Aufträgen des Betriebes wirtschaftlich abhängig ist, ist für die Frage der Scheinselbstständigkeit unerheblich (BAG, 5 AZR 627/93). Allerdings könnten solche Mitarbeiter als arbeitnehmerähnlich eingestuft werden. Als Faustregel kann gelten: Erzielt ein Mitarbeiter mehr als 1/6 seiner Gesamteinkünfte von mindestens einem anderen Auftraggeber, handelt es sich nicht um eine wirtschaftliche Abhängigkeit.

Fehlende betriebliche Eingliederung
Wer einen Mitarbeiter in die Arbeitsorganisation eingliedert (eigener Arbeitsplatz, Arbeit ausschließlich mit dem Material des Betriebes etc.), lässt das stark vermuten, dass der Arbeitnehmer einem arbeitgeberseitigen Direktionsrecht unterliegt und abhängig beschäftigt ist (BAG, 7.2.2007, 5 AZR 270/06). Wird der Mitarbeiter nur in den eigenen Betriebsräumen oder auf dem Betriebsgelände eines Kunden tätig, bedeutet das noch keine Eingliederung, weil häufig bestimmte Arbeiten nur dort erledigt werden können.

Unternehmerrisiko
Selbstständige Tätigkeit heißt immer auch Unternehmerrisiko. Die Übernahme wirtschaftlicher Risiken ist aber nur dann ein Indiz für die Selbstständigkeit eines Mitarbeiters, wenn er zugleich auch größere Freiheiten und Verdienstmöglichkeiten hat. Fraglich ist dann, ob er sein eigenes Kapital oder seine Arbeitskraft auch mit der Gefahr eines Verlustes einsetzt?

Typische Merkmale eines selbstständigen Unternehmers:
-
 Unternehmerisches Risiko (z. B. eigene Preisgestaltung)
- eigenständiger Marktauftritt
- eigenständige Organisation (z. B. eigenes Büro, Personal, Material, Briefkopf etc.)

Typische Arbeitnehmer-Merkmale:
- Tätigkeit nur für einen Auftraggeber
-  Regelmäßige, erfolgsunabhängige Vergütungszahlung
- Tätigkeit nur in eigener Person (keine Mitarbeiter)- Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit

Wenn Sie sich nicht sicher sind, nutzen Sie die Statusabfrage bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Sozialversicherungen beurteilen Arbeitsverhältnisse mit freien Mitarbeitern in erster Linie danach, ob sie nicht weisungsgebunden sind und kein Teil eines Betriebs sind. Sie verschaffen sich dazu einen Gesamteindruck anhand der folgenden Kriterien:

- Der freie Mitarbeiter darf auch für andere Mitarbeiter arbeiten
- Der Mitarbeiter muss Ihre Aufträge nicht annehmen
- Sie geben keinen Dienstplan vor
- Der freie Mitarbeiter kalkuliert seine Honorare selbst
- Er verfügt über die notwendige Qualifikation (z. B. Meisterbrief)
- Bezahlt wird in Abhängigkeit vom Auftrag
- Die Haftung für Fehler bei seiner Arbeit übernimmt der freie Mitarbeiter selbst

(LSG Bayern, Beschluss vom 16.03.2010, Az. L 5 R 21/10 B ER)

Quelle: WUP



- BGH-Urteil zur Vermittlungsprovision von Leiharbeitsfirmen

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil vom 11.03.2010 eine Klausel in AGB von Arbeitnehmerüberlassungsfirmen für unwirksam erklärt.

Eine Vermittlungsprovision ist zwar nach dem Gesetzeswortlaut grundsätzlich zwischen Verleiher und Entleiher zulässig vereinbar. Der BGH hielt die im Streit befindliche Klausel jedoch für unwirksam, weil die Höhe der Vermittlungsprovision nicht nach der Dauer der vorherigen Arbeitnehmerüberlassung gestaffelt war.

Die bei den verschiedenen Personalüberlassungsfirmen in Gebrauch befindlichen Regelungen zur Vermittlungsprovision sind sowohl von der Höhe der Provision, als auch von der Formulierung sehr unterschiedlich.
Teilweise wird schon jetzt an die Dauer der vorangegangenen Überlassung des Leiharbeitnehmers angeknüpft.
Es gibt aber auch viele Klauseln, die die Verleihdauer gar nicht berücksichtigen.
In einem solchen Fall bietet sich daher zurzeit die Möglichkeit, Leiharbeitnehmer ohne die Gefahr einer Provisionszahlung zu übernehmen.
Es ist andererseits damit zu rechnen, dass die Verleihfirmen in absehbarer Zeit ihre AGB der neuen Rechtsprechung anpassen werden.



- Steuerrecht: Kfz.-Steueränderung ab 01. Juli 2010

Seit dem 01.07.2009 wird die Kfz.-Steuer anhand des CO²-Ausstoßes des jeweiligen Fahrzeuges erhoben. Darüber haben wir bereits im letzten Jahr informiert.
Zum 01. Juli 2010 treten nun weitere Änderungen bei der Kfz.-Steuer in Kraft....

 -  Die befristete Steuerbefreiung für Diesel-Pkw, welche die Euro-6-Norm erfüllen, im Wert von max. 150,00 € pro Fahrzeug wird aus europarechtlichen Gründen auf Erstzulassungen vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2013 beschränkt. Für Erstzulassungen vom 01.07.2009 bis zum 03.06.2010 gilt ein Vertrauensschutz. Das heißt: Die Halter können für diese Pkw die Steuerbefreiung ab dem 01. Januar 2011 beantragen.

  -  Zudem wird im neuen Gesetz die Besteuerung reiner Elektro-Pkw (ein wichtiges Zukunftsthema), die überhaupt kein CO² ausstoßen, geregelt: Zunächst gilt für Elektrofahrzeuge nach der Erstzulassung eine fünfjährige Steuerbefreiung. Danach wird die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht bemessen.

Darüber hinaus werden die Befugnisse der Kfz.-Zulassungsbehörden klargestellt: Fahrzeuge, bei denen der Halter mit der Zahlung der Kfz.-Steuer im Rückstand ist, können von Amts wegen abgemeldet werden. Diese Maßnahmen werden zukünftig ausschließlich die Zulassungsbehörden vornehmen. Bisher konnten ersatzweise auch die Finanzämter Zwangsabmeldungen durchführen. Damit die Zulassungsbehörden feststellen können, ob jemand, der ein Fahrzueg anmelden möchte, mit der Zahlung der Kfz.-Steuer im Rückstand ist, wird diesbezüglich eine bundesweite einheitliche Prüfung eingeführt.



- Förderung: Partikelfilter-Nachrüstung

Ab 01. Juli 2010 wird ein Festbetrag für die Nachrüstung von Ruspartikelfilter für Diesel-PKW ausgezahlt. Zudem wird erstmals die Nachrüstung bei Diesel-Nutzfahrzeugen bis max. 3,5t (Gesamtmasse) gefördert.

Die Förderung der Nachrüstung von Partikelfilter wurde ab dem 01. Juli 2010 mit einem Festbetrag von € 330,00 in der Fortsetzung der bereits 2009 eingeführten Regelung wieder aufgenommen. Die Förderung für PKW tirtt rückwirkend für Nachrüstungen bis zum 01. Januar 2010 in Kraft. Förderfähige Diesel-PKW müssen vor dem 01. Januar 2007 erstmals zugelassen worden sein.

Erstmalig wird ab dem 01. Juni 2010 auch die Nachrüstung von leichten Nutzfahrzeugen bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtmasse mit einem Festbetrag von 330,00 € gefördert. Für Nutzfahrzeuge erfolgt keine Rückwirkung. Förderfähige leichte Nutzfahrzeuge müssen vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein.

Förderanträge können erst ab dem 01. Juni 2010 eingereicht werden. Vorher eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet. Die Antragsstellung ist erst nach erfolgtem Einbau eines Filters und der dementsprechenden Einbaubestätigung im Fahrzeugschein möglich.

Die Förderung von Nutzfahrzeuge erfolgt nur für Nachrüstungen zwischen dem 13. Mai 2010 bis 31. Dezember 2010, soweit der Antrag auf Förderung zwischen dem 01. Juni 2010 und dem 15. Februar 2011 gestellt wird.

            - Antragstellung und Verfahren

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurde - wie bei der PKW-Nachrüstförderung im Jahr 2009 - mit der Abwicklung des Verfahrens beauftragt. Nähere Informationen finden Sie unter www.pmsf.bafa.de.




- SONDER-INFO: Bundesfinanzministerium warnt vor Betrugs-E-Mails

Das Institut für Unternehmensführung warnt vor einer Betrugs-E-mail, die unter der Adresse des Bundesfinanzministeriums verschickt wird.

Unter dem Absender "DIENST@bundesfinanzministerium.de" sind in den letzten Tagen E-Mails versandt worden, mit denen der Empfänger über einen vermeintlichen Anspruch auf eine Steuererstattung informiert wird. Die Adressaten werden in betrügerischer Absicht gebeten, in einem Formular, das mit der E-Mail versandt wird, die Daten ihrer Kreditkarte anzugeben und das Formular zurückzusenden.
Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass Absender dieser E-Mail weder das Bundesfinanzministerium noch die zuständigen Steuerverwaltungen der Länder sind. Mit der Spam-E-Mail wird hier offensichtlich von dritter Seite versucht, in betrügerischer Weise Kreditkartendaten von Bürgern auszuspähen und diese illegal zu verwenden.

Das Bundesfinanzministerium warnt vor diesen E-Mails und rät den betroffenen Bürgern nachdrücklich, die E-Mail zu ignorieren, das beigefügte Formular keinesfalls auszufüllen und auf die E-Mail nicht zu antworten.
Quelle: Bundesfinanzministerium vom 04.05.2010.





- ACHTUNG: Gewerbeauskunft-Zentrale - kuriose Schreiben im Umlauf

Mit Rundschreiben vom 10.03.2010 haben wir unsere Mitgliedsbetriebe bereits darauf hingewiesen, dass derzeit Schreiben einer "Gewerbeauskunft-Zentrale" verschickt werden.
Die Briefe wirken auf den ersten Blick wie behördliche Schreiben, die um Korrektur ihes amtlichen Eintrags bitten. Tatsächlich wird jedoch auf diese Weise ein Marketing Eintrag in ein Internetverzeichnis kostenpflichtig mit Ihrer Unterschrift beauftragt.
Durch ein zweites Schreiben wird dem Betrieb ein dringlicher Einduck vermittelt, diese Gewerbeauskunft schnellstmöglich zu unterschreiben - wovor wir Sie jedoch eindringlich warnen!!!

Auch telefonisch werden Betriebe derzeit kontaktiert und ihnen Angebote für Feuermelder, aushangpflichtige Gesetze o. ä. unterbreitet. Auch hier ist äußerste Vorsicht geboten!








ARCHIV 2009


- Sozialversicherung - Umfang des BGN-Versicherungsschutzes

Die Berufsgenossenschaft bietet bei Arbeitsunfällen einen breiten Versicherungsschutz, der von der Übernahme der unmittelbaren medizinischen Kosten bis zur Berufsunfähigkeitsrente reicht.<br>
Mehr dazu ....


Am Dienstag, den 09. Juni 2009 trafen sich die Vertreter aus Politik und Handwerk zu einer gemeinsamen Aussprache im Handwerkersaal der Kreishandwerkerschaft Neumarkt.

Versiedene Themen wurden besprochen lesen Sie mehr im Zeitungsbericht des Neumarkter Tagblattes.....


- Gut versichert in Ferienjob und Praktika!

Worauf Schüler und Studenten bei der Krankenversicherung achten sollten......


- Wann endet das Ausbildungsverhältnis?


Die Gesellen-, Abschlussprüfung ist abgeschlossen, der Lehrvertrag endet zum 31.08..
Wann gilt nun mein Lehrling als Geselle??

Lesen Sie mehr zur richtigen Handhabung beim Ende des Lehrverhältnisses...


- Bericht über die Sommer-Gesellenprüfung 2009 im Landkreis Neumarkt


Eine vielzahl von Gesellen- und Abschlussprüfungen im Handwerk wurden in den vergangenen 2 Wochen im Landkreis Neumarkt durchgeführt.

Das Neumarkter Tagblatt berichete darüber in einem großen Zeitungsartikel, den Sie hier nachlesen können


- Senkung der Krankenkassenbeiträge

Das Konjunkturpaket II der Bundesregierung sieht die Senkung der Krankenkassenbeiträge ab 01. Juli 2009 vor.

Näheres hierzu finden Sie HIER....


- Freibeträge, Freigrenzen, Pauschalen 2008

Welchen Sätze Sie bei Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2008 beachten müssen.

Lesen Sie HIER mehr.......


- Neueinstellungen müssen sofort gemeldet werden

Sei dem 01.01.2009 muss in Wirtschaftsbranchen, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwararbeit und illegale Beschäftigung besteht, spätestens bei Beschäftigungsaufnahme eines neuen Mitarbeiters eine Sofortmeldung abgegeben werden. Auch müssen die Mitarbeiter einen Personalausweis o. ä. mit sich führen.

Ablauf der Sofortmeldung:
Von der Pflicht der Sofortmeldung sind lediglich die Neueinstellungen ab dem 01.01.2009 betroffen. Der Arbeitgeber oder der von ihm beauftragte Steuerberater oder das Lohnbüro muss die Neueinstellung spästestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung mittels Datenübertragung übermitteln.
Die Sofortmeldung kann aus den Entgeltabrechungsprogrammen abgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Sofortmeldung über die Ausfüllhilfe "sv.net" abzugeben. Diese Ausfüllhilfe kann Tag und Nacht kostenlos genutzt werden und ist im Internet abrufbar. Eine Sofortmeldung durch eine schrifltiche Anzeige per Brief, Fax oder E-mail ist nicht möglich.

Bei der Sofortmeldung sind folgende Angaben zu machen:
- Familien- und Vorname des Arbeitnehmers
- Versicherungsnummer des Arbeitnehmers (Wenn die Versicherungsnummer nicht bekannt ist, muss der Tag und Ort
  der Geburt sowie die Anschrift übermittelt werden)
- Betriebsnummer des Arbeitgebers
- Tag der Beschäftigungsaufnahme

Kommt es nicht zur Beschäftigungsaufnahme ist die Sofortmeldung zu stornieren.

Unabhängig von der Sofortmeldung muss der Arbeitnehmer wie bisher zusätzlich innerhalb von sechs Wochen bei der Krankenkasse gemeldet werden.


- Frühjahrs-Freisprechungsfeier 2009

Am 05. März 09 fand um 18.30 Uhr die diesjährige Frühjahrs-Freisprechungsfeier im historischen Reitstadel der Stadt Neumarkt statt. 
176 druften sich zu ihrem erfolgreichen Lehrabschuss beglückwünschen lassen. 

Auch in diesem Jahr freuen wir uns über den erfolgreichen Abschluss so vieler Junghandwerkerinnen und Junghandwerker. In vielen verschiedenen theoretischen und praktischen Prüfungen mussten die Prüflinge ihr Können unter Beweis stellen um den Anforderungen der Berufswelt gewachsen zu sein.

 

Es sind dies:
im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik :19 Prüflinge,
Fachverkäuferinnen im Nahrungsmittelhandwerk: Bäckerei:  12 Prüflinge,
im Elektrohandwerk:  40 Prüflinge,
im Feinwerkmechaniker-Handwerk: 40 Prüflinge,
im Metallbauerhandwerk: 19 Prüflinge,
im Maler- und Lackierer-Handwerk: 1 Prüfling,
und im Zimmerer-Handwerk: 5 Prüflinge.

 

Aus anderen Prüfungsbezirken sprechen wir
im Ausbildungsberuf Spengler: 3 Prüflinge,
und als Kraftfahrzeug-Mechatroniker: 37 Prüflinge.

Wir gratulieren den Prüflingen nochmals herzlich zum erfolgreichen Abschluss!!!

- Impressionen zur Winter-Gesellenprüfung im Handwerk 2008/ 2009

Von Dezember 2008 bis Februar 2009 fanden die diesjährigen Winter-Gesellenprüfungen im Raum Neumarkt statt. Insgesamt nahmen 144 Prüflinge aufgeteilt unter den 7 Prüfung teil, wovon 135 das Prüfungsziel erreichten. 

Hier finden Sie einige Bilder zu den stattgefungen Prüfungen...


- Wegfall des Anspruchs auf Krankengeld für selbstständige ab 01.01.09

Kaum beachtet, jedoch für jeden selbstständigen Handwerker, der freiwillig gesetzlich versicher ist von großer Bedeutung. Ab dem 01.01.2009 verkündete das Bundesgesetzblatt im Zuge der Gesundheitsreform den Wegfall des Anspruches auf Krankengeld.

Lesen Sie hierzu mehr.......


- Offenlegung der Jahresabschlüsse

Trotz Pflicht zur Offenlegung haben insgesamt 200.000 Unternehmen ihre Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig offen gelegt. Bis voraussichtlich Ende März werden Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Wir weisen darauf hin, dass bei schneller Nachreichung ein Verfahren noch abgewendet werden kann.

Seit dem 01. Januar 2007 ist das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) in Kraft getreten.
Seitdem werden die Handelsregister in Deutschland nicht mehr in Papierform geführt. Gleichzeitig wurde unter www.unternehmensregister.de ein elektronisches Unternehmensregister eingerichtet, in dem alle westenlichen Unternehmensdaten zentral zum Online-Abruf bereit stehen. Offenlegungspflichtige Unternehmen (das sind z. B. alle Betriebe in der Rechtsform der GmbH) müssen seit Jahresbeginn 2007 ihre Jahresabschlussunterlagen elektronisch beim Bundesanzeiger-Verlag in Köln einreichen.

Bei Verstößen gegen die Publizitätspflicht drohen spürbare Sanktionen. Wenn die Unterlagen nicht rechtzeitig oder unvollständig beim elektronischen Bundesanzeiger eingehen, leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeld ein. Für Verstöße drohen Ordnungsgelder von 2.500 bis 25.000 Euro. Das Ordnungsgeld kann sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen ihre gesetzlichen Vertreter, also vor allem die Geschäftsführer, festgesetzt werden.

Laut Pressebericht versicherte ein Sprecher des Bundesamts für Jusitz, dass Betriebe immer noch die Möglichkeit hätten, ein Verfahren und damit verbundene Kosten abzuwenden, wenn die Unterlagen rasch nachgereicht würden. Ende März würden andernfalls voraussichtlich etwa 180.000 Verfahren eingeleitet werden müssen.

Unter Anordnung eines Bußgeldes von mindestens 2.500 Euro bekommen die Unternehmen eine Frist von sechs Wochen, um die Unterlagen nachzureichen. Unterbleibt die Einreichung weiterhin, kann das Ordnungsgeld auch mehrfach festgesetzt werden.  





ARCHIV 2008

- Herbst-Freisprechungsfeier am 05. September 2008

Alle erfolgreichen Absolventen der diesjährigen Sommer-Gesellenprüfungen im Handwerk ludt die Kreishandwerkerschaft Neumarkt zusammen mit Ihren vormaligen Ausbildungsbetrieben, Eltern und Freuden zur feierlichen Überreichung der Gesellenbriefe am Freitag, den 05. September 2008 in den historischen Reitstadel der Stadt Neumarkt herzlich ein.

Auch in diesem Jahr freute sich Herr Kreishandwerksmeister Ulm sovielen Junghandwerkern den Gesellenbrief des Handwerks überreichen zu dürfen. Insgesamt 156 Jugendlichen nahmen an den diesjährigen Sommer-Gesellenprüfungen des Handwerks teil, wovon 139 das Prüfungsziel mit Erfolg erreichten.

Viele Festgäste waren erschienen um den Absolventinnen und Absolventen an ihrem großen Tag die besten Wünsche auch für die Zukunft zu überbringen. "Nicht stehenbleiben sondern in unserer schnelllebigen Zeit Schritt halten ist auch im Handwerk die Devise" - so Herr Ulm in seiner Rede.
So gab er den Jugendlichen mit auf den Weg, dies heute zwar das Ende ihrer Lehrzeit, jedoch nicht der Lernzeit zu betrachten.

Freigesprochen wurden in den einzelnen Berufssparten:

Im Bäcker-Handwerk 22 Prüflinge,
im Fleischer-Handwerk 10 Prüflinge,
im Friseur-Handwerk 16 Prüflinge,
im Maler- und Lackierer-Handwerk 11 Prüflinge,
im Maurer-Handwerk 15 Prüflinge,
im Schreiner-Handwerk 13 Prüflinge,
im Zimmerer-Handwerk 20 Prüflinge,
bei den Fachverkäuferinnen im Nahrungsmittelhandwerk: Bäckerei 15 Prüflinge
und bei den Fachverkäuferinnen im Nahrungsmittelhandwerk: Fleischerei 17 Prüflinge.

Wir gratulieren allen Absolventinnen und Absolventen zur bestanden Prüfung und freuen uns mit Ihnen!
Bilder zur Freisprechungsfeier finden Sie in unserer   Bildergalerie.

Sollten Sie als Absolvent an der Freisprechungsfeier nicht teilgenommen haben, so können Sie Ihren Gesellenbrief wären der regulären Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft abholen (bitte Personalausweis bzw. Führerschein mitbringen).


- Sommer-Gesellenprüfungen 2008

Die Sommer-Gesellenprüfungen des Handwerks für den Landkreis Neumarkt sind abgeschlossen. Viele verschiedene Aufgaben mussten die Prüflinge auch heuer wieder bewältigen.

Es freut uns, dass wir auch heuer wieder so viele Jugendliche zu unseren Sommer-Gesellenprüfungen einladen durften. An der hohen Zahl der Prüfungsteilnehmen spiegelt sich wieder, wie hoch das Interesse an einer Berufsausbildung im Handwerk nach wie vor ist.

So durften die Prüfungsausschüsse des Handwerks im Landkreis Neumarkt

im Maurer-Handwerk                        17 Jugendliche,
im Zimmerer-Handwerk                    21 Jugendliche,
im Maler- und Lackierer-Handwerk     14 Jugendliche,
im Schreiner-Handwerk                     14 Jugendliche,
im Bäcker-Handwerk                         24 Jugendliche,
im Fleischer-Handwerk                      10 Jugendliche,
im Friseur-Handwerk                         18 Jugendliche  prüfen

und bei den     Fachverkäufer/ innen im Nahrungsmittelhandwerk Bäckerei      waren es  19,
bei den            Fachverkäufer/ innen im Nahrungsmittelhandwerk Fleischerei  ebenfalls   19 Jugendliche
die Ihre Prüfung absolvierten.

Für alle Jugendlichen, die Ihre Prüfung erfolgreich abgelegt haben, findet die Überreichung der Gesellenbriefe am Freitag, den 05. September 2008 um 19.00 Uhr im historischen Reitstadel der Stadt Neumarkt statt.

Hier haben wir eine Bildergalerie der Gesellenprüfungen Sommer 2008 für Sie zusammengestellt.


-   Lehrstellenbörse an der Berufsschule Neumarkt am 17.10.2008

Bei der diesjährigen Lehrstellenbörse für junge Schulabgänger des Landkreises Neumarkt, die in der Staatlichen Berufsschule Neumarkt stattfand, war auch die Kreishandwerkerschaft Neumarkt vertreten.
Das Handwerk zeigte sich hier von seiner Schokoladenseite.....

siehe Pressebericht.


-   Bericht über Gesellenprüfungen Sommer 2008

Wie aus der Presse zu entnehmen war, fanden die praktischen Sommer-Gesellenprüfungen im Handwerk im Landkreis Neumarkt statt.

Hier nochmals der Pressetext zu den stattgefunden Prüfungen.



-  Wann sind Unternehmen an die Künstlersozialkasse abgabepflichtig?

Dieses Thema beschäftigt derzeit viele Unternehmen. Lesen Sie Näheres hierzu....



-  Die Stoffpreisgleitklausel


Das Baundesbauministerium hat mir Erlass vom 24.04.2008 erklärt, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Stoffpreisleitklausel für Stahl bei öffentlichen Bauverträgen des Bundeshochbaus grundsätzlich gegeben sind. Näheres hierzu...



-  Kosten für Kostenvoranschlag 2008

Der Kostenvoranschlag ist eine fachmännisch ausgeführte, unverbindliche Berechnung der voraussichtlich entstehenden Kosten für die Handwerkerleistung.



-  Beitragserhöhung Pflegeversicherung & Pflegezeitgesetz

Zum 01. Juli 2008 tritt das von der "Großen Koalition" aus CDU/CSU und SPD beschlossene Pflege-Weiterentwicklungs-Gesetz" in Kraft. Neben Veränderungen im Bereich der Pflegeversicherung, u.a. Ausweitungen und Erhöhungen im Leistungsbereich, beinhaltet das Gesetz vor allem zwei Punkte:

- Beitragssatzerhöhung Pflegeversicherung um 0,25%-Pkte,
- Einführung eines sog. "Pflegezeitgesetzes" (PflegeZG). 

Einzelheiten über das neue Pflegegesetz können Sie aus der Anlage entnehmen.


-  LEHRSTELLENBÖRSE in der Presse veröffentlicht

Zusammen mit der örtlichen Presse startete die Kreishandwerkerschaft Neumarkt eine wöchentlich erscheinende Lehrstellenbörse.
Die Berufe des Handwerks stellen sich vor und die offenen Lehrstellen der Betriebe sind aufgelistet.


Kein Papierkrieg mehr bei bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen
   Erfolgreiche Lobbyarbeit:

Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie   HIER.          


-   Haben wir in einigen Jahre noch gute Facharbeiter??

Diese Frage stellt sich in letzter Zeit immer mehr.                                           
Deshalb sind wir vom Handwerk gefordert, unsere Facharbeiter selbst auszubilden.
Aus diesem Grunde unsere Bitte an Sie, doch den Jugendlichen, die heuer die
Schule verlassen, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.

Immer wieder wird von Seiten der Schulen und auch der Eltern bei uns nach Ausbildungsplätzen nachgefragt.

Bitte melden Sie uns Ihre noch offen stehenden Ausbildungsplatze für das Jahr 2008,
damit wir diese weitergeben können. Wir werden auch im Internet unter der Rubrik Ausbildungsbörse Ihren Ausbildungsplatz anbieten.
Haben Sie eine offene Lehrstelle, dann melden Sie dies doch bitte    hier.


-   Frühjahrs-Freisprechungsfeier 2008

Wir sind heute zusammengekommen, um 190 Auszubildende freizusprechen - führt Herr Kreishandwerksmeister Gerhard Ulm in seiner Rede an.

Der Wintergesellenprüfung unterzogen sich vor den Prüfungsausschüssen in Neumarkt 124 Prüflinge, wovon 118 das Prüfungsziel erreicht haben und heute den Gesellenbrief für Ihre Leistung und Ihr Interesse, einen Handwerksberuf zu erlernen, entgegennehmen können.

Es sind dies:
im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker
für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik   24 Prüflinge,
im Elektrohandwerk   42 Prüflinge,
im Feinwerkmechaniker-Handwerk   31 Prüflinge,
im Metallbauerhandwerk   21 Prüflinge,

und aus anderen Prüfungsbezirken:
im Bäcker-Handwerk   5 Prüflinge,
bei den Bäckereifachverkäuferinnen   6 Prüflinge,
im Beton- und Stahlbetonbauer-Handwerk  1 Prüflinge,
im Ausbildungsberuf Maurer    4 Prüflinge,
im Maler- und Lackierer-Handwerk   2 Prüflinge,
bei den Fleischereifachverkäuferinnen   1 Prüfling,
im Zimmerer-Handwerk  1 Prüfling
und im Ausbildungsberuf Kfz.-Mechatroniker   51 Prüflinge.

Wir gratulieren allen Prüflingen zu Ihrer bestanden Prüfung und wünschen für die Zukunft alles Gute!!
Bilder zu unserer Freisprechungsfeier finden Sie in unserer Bildergalarie.

Jugendliche die an der Freisprechungsfeier nicht teilnehmen konnten, können Ihren Gesellenbrief in der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft Neumarkt während der Öffnungszeiten abholen (bitte Ausweis mitbringen).

-   Wintergesellenprüfungen 2007/ 2008

Die einen haben`s schon geschafft - die anderen haben noch einen Teil vor sich!! Derzeit unterziehen sich die Auszubildenden des Feinwerkmechaniker- und Metallbauer-Handwerks sowie in den Ausbildungsberufen: Anlagenmechaniker und Elektroniker der Gesellenprüfung im Handwerk.
Nach 3 1/2 - jähriger Lehrzeit steht nun das Ende bevor.

Wir haben in unserer Bildergalerie ettliche Bilder der bereits stattgefundenen Prüfungen für Sie zusammengestellt.

Für alle Absolventen die ihre Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, steht am Montag, den 03. März 2008 die feierliche Übergabe der Gesellenbriefe bevor.


-   Nichtraucherschutzgesetz ab 01. Januar 2008                 

Der Bayerische Landtag hat das bundesweit schärfste Rauchverbot beschlossen. Von Januar an darf in öffentlichen Gebäuden, Wirtshäusern und Bierzelten in Bayern nicht mehr gequalmt werden.

Doch wie verhält es sich in den Handwerksbetrieben - darf hier noch geraucht werden??
Auf Anfrage einiger unserer Mitglieder haben wir uns kundig gemacht und stellen Ihnen hier den Beschluss des Bayerischen Landtages zum Download als pdf-Datei zur verfügung.

             - Das Nichtraucherschutzgesetz


ARCHIV 2007



-   Gespräch mit den örtlichen Politikern anl. der Obermeister- und Delegiertentagung

Am Montag, den 03. Dezember 2007 fand die Obermeister- und Delegiertentagung der Kreishandwerkerschaft Neumarkt im Handwerkersaal der KHS statt.
Für 16.00 Uhr lud die Kreishandwerkerschaft Neumarkt alle Bürgermeister des Landkreises sowie die örtlichen Politiker zu einen Gespäch zusammen mit den Obermeistern und Delegierten ein.
Das Handwerk hatte die Möglichkeit, den örtlichen Vertretern Fragen zu verschiedensten Themen zu stellen.
Wir freuen uns, über die große Beteiligung an dieser Gesprächsrunde und der Gesprächsbereitschaft bei der Veranstaltung. 


-   Herbst-Freisprechungsfeier am 07. September 2007

Die diesjährige Herbst-Freisprechungsfeier für alle Prüflinge des Handwerks die im Sommer 2007, die Gesellenprüfung ablegten, fand am Freitag, den 07. September 2007 im historischen Reitstadel der Stadt Neumarkt/OPf. statt. 

"Liebe Absolventen, ich werde Sie nun nach altem Handwerksbrauch vom Lehrling zum Gesellen freisprechen!"

Mit diesen Worten entlies Herr Kreishandwerkersmeister Gerhard Ulm die 163 Junggesellinnen und Junggesellen bei der diesjährigen Herbst-Freisprechungsfeier im historischen Reitstadel der Stadt Neumarkt.
Die Übergab der Gesellenbrief feierten im einzelnen:
12 Prüflinge im Bäcker-, 8 im Fleischer-, 16 im Friseur-, 11 im Maler- und Lackierer, 23 im Maurer-, 13 im Schreiner- und 26 im Zimmerer-Handwerk. Des weiteren wurden 13 Bäckereifacherkäufer/innen und 16 Fleischereifacherkäufer/innen freigesprochen sowie aus anderen Prüfungsbezirken: 16 Prüflinge im Beton- und Stahlbetonbauer-Handwerk und 1 Prüfling im Spengler-Handwerk.

Besonders geehrte wurden die Prüfunsbesten aus den einzelnenen Berufen. Sie erhielten zusammen mit einer Urkunde ein kleines Präsent der Kreishandwerkerschaft. Dies waren aus den einzelnen Berufen:

Im Bäcker-Handwerk: Herr Stefan März und Herr Michael Nürnberger
im Fleischer-Handwerk: Herr Max Weißmüller
im Friseur-Handwerk: Frau Marina Blomeier
im Maurer-Handwerk: Herr Sebastian Schneider
im Maler- und Lackierer-Handwerk: Herr Daniel Gailler und Herr Thomas Kölbl
im Zimmerer-Handwerk: Herr Thomas Mederer
im Beton- und Stahlbetonbauer-Handwerk: Herr Roland Lehner
und bei den Bäckereifacherkäufer/innen: Frau Andrea Gradl

Wir gratulieren Ihnen zu Ihrem hervorragendem Abschluss!!

Allen Absolventinnen und Absolventen wünschen wir auf Ihrem weiteren beruflichen Lebensweg alles Gute!!

Alle Prüflinge denen es nicht möglich war an der Herbst-Freisprechungsfeier teilzunehmen, können Ihre Gesellenbriefe in der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft Neumarkt, Hallertorstr. 16a, 92318 Neumarkt abholen. ACHTUNG: Bitte Ihren Personalausweis zur Vorlage mitbringen!!

In unserer Bildergalerie können Sie eine Bilder unserer Freisprechungsfeier anschauen. 


 Sommergesellenprüfungen im Handwerk - Impressionen

Nun ist es geschafft!! Aufatmen bei den Jugendlichen in den verschiedenen Berufen des Handwerks, die in diesen Tagen Ihre praktische Gesellenprüfung abgelegt haben.
Eines haben die Jugendlichen aller Berufe, die in diesen Tagen Ihre Gesellenprüfung im Handwerk abegelegt haben gemeinsam - das Aufatmen über die hinter sich gebrachte Prüfung!

3 Jahre hatten die Auszubildenden im Bäcker-, Fleischer-, Friseur-,Maler-, Maurer-, Schreiner- und Zimmerer-Handwerk sowie bei den Bäckerei- und Metzgereifachverkäufer/innen hintrainiert auf Ihren großen Tag. Mit bravur haben Sie diesen gemeistert.
Nur bei den Schreiner-Auszubildenden steht noch die Bewertung der Gesellenstücke bevor.

Wir haben in unserer Bildergalerie ettliche Bilder der stattgefundenen Prüfungen für Sie zusammengestellt.



-   Frühjahrs-Freisprechungsfeier am 16. März 2007


Unsere diesjährige Frühjahrs-Freisprechungsfeier fand am Freitag, den 16. März 2007 im historischen Reitstadel der Stadt Neumarkt/OPf. statt. Zahlreiche Festgäste kamen und gemeinsam mit den 183 Jugendlichen ihren erfolgreichen Lehrzeitabschluss zu feiern.

Unsere diesjährige Frühjahrs-Freisprechungsfeier fand am Freitag, den 16. März 2007 im historischen Reitstadel der Stadt Neumarkt/OPf. statt. Zahlreiche Festgäste kamen und gemeinsam mit den 183 Jugendlichen ihren erfolgreichen Lehrzeitabschluss zu feiern.
Herr Kreishandwerksmeister Gerhard Ulm überreichte zusammen mit den jeweiligen Prüfungsvorsitzenden die Gesellenbriefe und sprach von einem bedeutenden Moment im Leben der Jugendlichen.

Zu den Prüfungsbesten des Jahrgangs zählten:

bei den Elektronikern:
Herr Baier Johannes bei der Firma Dehn Instatec GmbH in Neumarkt
und Herr Leuschner Manfred bei der Firma Franz Spangler in Töging
bei den Feinwerkmechanikern:
Herr Rupp Michael bei der Hans Huber AG in Berching
bei den Zimmerern:
Herr Böhm Johannes bei der Zimmerei Alois Dürr in Wissing
und Herrn Vogl Peter bei der Zimmerei Josef Zachmeier in Laaber
bei den Anlagenmechanikern:
Herr Simon Thomas bei der Firma Platzer und Beer in Deining;
Herr Stephan Andreas bei der Firma Stephan Heizungsbau in Berching
und Herr Götz Andreas bei der Firma Schröder Haustechnik, Dietfurt
und bei den Kraftfahrzeugmechatronikern:
Herr Regnet Josef bei der Firma Max Bögl in Sengenthal
sowie Herr Mursch Erich bei der Firma Ott GmbH in Deining

Im Anschluss an die Feierlichkeit wurden die Absolventen zusammen mit Ihren Betrieben, Eltern und Festgästen zu einer kleinen Feierstunde im Foye des Reitstadels eingeladen.
Hier konnten auch einige Gesellenstücke aus den stattgefundenen Prüfungen begutachtet werden.

Wir freuen uns gemeinsam mit den Absolventen und wünschen Ihnen auf Ihrem weiteren beruflichen Lebensweg alles Gute.

Hier finden Sie eine kleine Bildergalerie zur Freisprechungsfeier Frühjahr 2007

 

 
 

 

 
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